Praxisvermittlung

Praxis Wertermittlung

Gut ein Drittel der praktizierenden Tierärzte (ca. 7.600 von rund 20.000*) sind älter als 50 Jahre.

Ältere Tierärzte (50+) mit eigener Tierarztpraxis sollten daher frühzeitig ihre Nachfolge klären, damit es bei der Praxisabgabe keine bösen Überraschungen gibt.

Aber was ist meine Tierarztpraxis eigentlich wert?

Da auch immer mehr Investoren als Käufer aktiv sind, hat sich die Kaufpreisermittlung einer Tierarztpraxis verändert.

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Silke Christ

Praxisvermittlung

Der Wert einer Tierarztpraxis wurde früher meistens in Anlehnung an die Empfehlungen des bpt ermittelt.

  • Bei diesem Verfahren ist der Umsatz die entscheidende Kenngröße für den ideellen Wert einer Tierarztpraxis: Bei Kleintierpraxen wird der durchschnittliche Leistungsumsatz der letzten drei Jahre mit dem Faktor 0,4 – 0,5 bewertet und der Medikamentenumsatz mit dem Faktor 0,2.
  • Das Anlagevermögen wird mit dem Verkehrswert (Marktwert) ermittelt. Der wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.
  • Bei Medikamenten und Verbrauchsmaterialien wird immer eine Inventur empfohlen. Danach bewertet man alle Produkte mit dem Einkaufspreis (unter Berücksichtigung von Rabatten).

Alle drei Positionen miteinander addiert ergeben dann die Orientierungsgröße für den „Praxiswert“.

Investoren ist der Gewinn immer wichtiger als der Umsatz!

Für Kapitalinvestoren spielt der Umsatz eher eine untergeordnete Rolle. Das Hauptaugenmerk liegt für Sie immer auf dem Ertrag einer Tierarztpraxis.

Was kann man in der Zukunft damit verdienen und wie schnell lässt sich der Kaufpreis refinanzieren?

Bewertungsgrundlage ist hierbei das sogenannte „normalized“ Ertragswertverfahren:

  • Dabei wird der Gewinn einer Praxis oder Klinik in den letzten drei Jahren betrachtet. Zum Gewinn werden noch die Abschreibungen und die gezahlten Schuldzinsen hinzuaddiert und das sogenannte (EBITDA) ermittelt. Das ist die englische Abkürzung für earnings before interest, taxes, depreciation and amortization. Sie bedeutet „Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände. Es ist somit eine Beschreibung der operativen Leistungsfähigkeit vor Investitionsaufwand – der operative Gewinn.

Gehalt des Praxisinhabers nicht vergessen

Als zusätzliche Kosten berücksichtig dieses Verfahren noch den sogenannten „kalkulatorischen Unternehmerlohn“. Der entspricht dem Gehalt, das für einen angestellten Tierarzt mit einer dem Inhaber vergleichbaren Qualifikation gezahlt werden müsste. Auch eine kalkulatorische Miete setzt man an, wenn – was nicht selten ist – die Praxisimmobilie dem (Alt)Eigentümer gehört und er „sich selbst“ keine marktübliche Miete gezahlt hat. In den meisten Fällen werden auch noch Einmalkosten beziehungsweise Einmalerträge oder außerordentliche Erträge berücksichtigt.

Größen wie der Umsatz der Praxis spielen also bei der Ermittlung des Wertes nach diesem Ertragswertverfahren überhaupt keine, beziehungsweise nur indirekt eine Rolle.

Die Berufstätigkeit nicht „ausklingen“ lassen!

Für den Verkauf einer Praxis ist es also von nicht unerheblicher Bedeutung, an wen die Praxis verkauft werden soll. Beim Verkauf an einen Kollegen und bei der Ermittlung nach der bpt Empfehlung ist der Umsatz die entscheidende Messgröße. Beim möglichen Verkauf an einen Finanzinvestor sollte das Augenmerk eher auf dem Gewinn liegen.

In jedem Fall ist man besser beraten, das Berufsleben nicht „ausklingen“ zu lassen. Im Gegenteil: Wer einen guten Preis erzielen will, sollte versuchen, in den letzten (drei) Jahren vor einem Verkauf die Umsätze noch einmal zu steigern und die Kosten senken: Dies kann am ehesten durch Optimierung der Preisstruktur und Einsparungen beim Personal realisiert werden.